Feger Wahl

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Gebäudeenergieberater HWK
Steffen Wahl

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  Allgemeine Informationen

Änderungen ab 2013

Das Jahr 2013 bedeutet sowohl für Sie als Kunden, als auch für uns als Schornsteinfeger einen Start in ein neues Schornsteinfegersystem.

Für Sie als Kunde bedeutet das neue Schornsteinfegerhandwerkgesetz folgendes:
Sie können sich ab 2013 Ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Sie sind aber in Zukunft für die Durchführung der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude/in Ihrer Wohnung selbst verantwortlich.

Das heißt, der Schornsteinfeger kommt nicht mehr automatisch. Sie als Eigentümer müssen einen zugelassenen Schornsteinfeger mit der fristgerechten Ausführung der Arbeiten beauftragen. Die notwendigen Daten müssen Sie dem Feuerstättenbescheid entnehmen. Anschließend müssen Sie das ab 2013 vorgeschriebene Formblatt ausfüllen, von dem ausführenden Schornsteinfeger unterschreiben lassen und es danach dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zusenden. Kurz gesagt bedeutet das neue System sowohl für Sie als Kunde als auch für uns als Schornsteinfeger eine massive Zunahme an Bürokratie. Wenn Sie sich die Termineinhaltung, Schornsteinfegersuche und den Papierkram ersparen wollen, würden wir gerne auch in Zukunft die Tätigkeiten in gewohnter Weise in Ihrer Liegenschaft ausführen.

Ihr Vorteil:
+ Wir kümmern uns um die Einhaltung der Termine und Fristen
+ kompetente und neutrale Ausführung der Tätigkeiten durch Ihren Schornsteinfeger
+ Übernahme sämtlicher bürokratischer Tätigkeiten
+ Ein Ansprechpartner für Termine, Ausführung der Arbeiten, Beratung, Mängelfeststellung, Abnahmen nach Landesbauordnung…
Diesen Service bieten wir Ihnen auch gerne in Gebäuden außerhalb unseres Kehrbezirks an.

Wenn Sie unsere Argumente überzeugt haben, würden wir uns über Ihren Auftrag ab 2013 freuen

Beauftragung ab dem Jahr 2013
 
     
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