Gashausschau
Seit 2008 schreiben die Technischen Regeln für Gasinstallationen ( TRGI ) die jährliche visuelle Überprüfung der offen verlegten Gasleitungen in Gebäuden vor.
Diese Überprüfung umfasst alle Gasleitungen von der Hauptsperreinrichtung im Keller bis zu den Verbrauchsstellen im Gebäude (Gasherd, Raumheizer, Heizkessel, Durchlaufwasserheizer…)
Diese Überprüfung ist keine Pflichtaufgabe des Schornsteinfegers.
Sie können auch Ihren Gaswasserinstallateur/Heizungsbauer damit beauftragen.
Die Überprüfung durch uns bietet Ihnen einige Vorteile:
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Die Gashausschau gerät nicht in Vergessenheit |
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Überprüfung durch einen neutralen Handwerker |
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zusätzliche Überprüfung mittels Gasspürgerät |
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gleichzeitige kostengünstige Durchführung in Verbindung mit den normalen Schornsteinfegertätigkeiten |
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Ausfertigung einer Prüfbescheinigung = Nachweis für die Durchführung der Gashausschau |
Formular für Gashausschau-Auftrag
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