Feger Wahl

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Gebäudeenergieberater HWK
Steffen Wahl

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  Gashausschau

Seit 2008 schreiben die Technischen Regeln für Gasinstallationen ( TRGI ) die jährliche visuelle Überprüfung der offen verlegten Gasleitungen in Gebäuden vor.

Diese Überprüfung umfasst alle Gasleitungen von der Hauptsperreinrichtung im Keller bis zu den Verbrauchsstellen im Gebäude (Gasherd, Raumheizer, Heizkessel, Durchlaufwasserheizer…)

Diese Überprüfung ist keine Pflichtaufgabe des Schornsteinfegers.
Sie können auch Ihren Gaswasserinstallateur/Heizungsbauer damit beauftragen.

Die Überprüfung durch uns bietet Ihnen einige Vorteile:

Die Gashausschau gerät nicht in Vergessenheit
Überprüfung durch einen neutralen Handwerker
zusätzliche Überprüfung mittels Gasspürgerät
gleichzeitige kostengünstige Durchführung in Verbindung mit den normalen Schornsteinfegertätigkeiten
Ausfertigung einer Prüfbescheinigung = Nachweis für die Durchführung der Gashausschau

Formular für Gashausschau-Auftrag

 
     
  Steffen Wahl · Meisenweg 8 · 74399 Walheim · Telefon (07143) 4025388 · Impressum